Dein Führerschein
So geht’s – Die Ausbildung in 4 Schritte
Schritt 1:
Anmeldung – Dein Projekt „Führerschein“ beginnt mit der Anmeldung in unserer Fahrschule. Das ist jederzeit in unserer Filiale möglich. Zur Anmeldung benötigst Du nur deinen Personalausweis/Reisepass sowie Geld für die Anmeldung und Lernmaterial. Alle Infos zum Ablauf, den Kosten und weiteren wichtigen Dokumenten erhälst Du von unserem gut geschulten Büro-Team. Selbstverständlich nehmen wir uns Zeit für deine Fragen und halten Checklisten für Dich bereit.
Du bist noch keine 18 Jahre? Kein Problem – entweder Du bringst zur Anmeldung einen Elternteil oder eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung.
Schritt 2:
Schritt 3:
Praxis – Du hast Deine Führerscheinantrag und die dazugehörigen Unterlagen abgegeben und warst dazu schon einige Male im Theorieunterricht? Dann wird es Zeit ins Auto einzusteigen! Melde dich bei uns im Büro zum Fahren an. Gerne versuchen wir Deinen Fahrlehrerwunsch zu erfüllen. Nun setzt Du dich zwecks Fahrtermine mit deinem Fahrlehrer in Verbindung.
Schritt 4:
Prüfung – Der TÜV ruft! Die Tage des Fragen büffelns und Fahren übens neigen sich dem Ende und es wird Zeit für die Prüfungen. Bei der Theorie gibt Dir Dein Lernprogramm ein realistisches Feedback deiner Prüfungsreife. Den Termin zur Theorieprüfung kannst du jedezeit bei uns vereinbaren. Wichtig ist vorher ein sogenannter „Vortest“. Für die Prüfung plant Dein Fahrlehrer in Abstimmung mit Dir den praktischen Prüftermin – natürlich erst wenn ihr beide von Deinem Fahrkönnen überzeugt seid.
Führerschein mit 17
Als Modellversuch gestartet, ist der Führerschein mit 17 mittlerweile ein Erfolgsmodell.
Warum Fahren ab 17?
Ziel des „Begleiteten Fahren ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Junge Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Der Vorteil dieser Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar.
Mäßigender Einfluss einer Begleitung
Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – Phase des Lernens wird verlängert
Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitpersonen profitieren.